Deutsches oder niederländisches Ausfuhrkennzeichen: was passt?
Deutsches Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder niederländisches Exportkennzeichen? Für ein Auto, das Sie in Holland kaufen und selbst nach Hause fahren, nennt der ADAC das Exportkennzeichen des Landes. Hier lesen Sie, warum die beiden deutschen Kennzeichen nicht passen.
- § 45 FZV: Ausfuhr aus Deutschland
- § 42 FZV: Fahrten innerhalb Deutschlands
- Exportkennzeichen NL ab 100 € versichert
Wer ein Auto in Holland kauft, stößt schnell auf drei Begriffe: das deutsche Ausfuhrkennzeichen, das deutsche Kurzzeitkennzeichen und das niederländische Exportkennzeichen. Alle drei klingen nach einer kurzen Überführungsfahrt, sie sind aber für ganz verschiedene Fälle gedacht. Hier ordnen wir sie nach Gesetz und Behördenangaben ein.
Vorweg: Ausfuhr Kennzeichen ist ein von der RDW (der niederländischen Fahrzeugbehörde) anerkannter Exportbetrieb in Hengelo. Wir regeln die niederländische Seite des Exports. Deutsche Kennzeichen vergeben wir nicht.
Das deutsche Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschreibt in § 45 FZV ein Kennzeichen für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeugs aus Deutschland ins Ausland:
- für ein Fahrzeug, das in Deutschland nicht zugelassen oder abgemeldet ist,
- nur mit Haftpflichtversicherung; die nächste HU muss nach dem Ende der Zulassung liegen,
- gültig so lange wie die Versicherung, „längstens auf ein Jahr“; das Schild zeigt das Ablaufdatum,
- im Ausland nur, „soweit es von dem ausländischen Staat zugelassen ist“.
Das ist also ein deutsches Kennzeichen für Fahrzeuge, die Deutschland verlassen. Für ein Auto, das in Holland steht und noch ein niederländisches Kennzeichen hat, ist es nicht gedacht.
Kurzzeitkennzeichen: nur für Fahrten innerhalb Deutschlands
Das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV ist für Probefahrten und Überführungsfahrten eines nicht zugelassenen Fahrzeugs gedacht. Es setzt eine Kfz-Haftpflichtversicherung voraus und, wo nötig, gültige Nachweise über HU und Sicherheitsprüfung. Ohne gültige HU sind nur Fahrten zu einer Prüfstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde oder einem angrenzenden Bezirk und zurück erlaubt. Es gilt „bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages“.
Die Landeshauptstadt München schreibt in ihrer Information zum Kurzzeitkennzeichen: „Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind.“
Was der ADAC zur Überführung aus Holland sagt
Der ADAC (ein Automobilclub, keine Behörde) ist hier deutlich: „Das deutsche Kurzzeitkennzeichen ist nicht für die Überführung des Fahrzeugs nach Deutschland geeignet.“ Für die Fahrt auf eigener Achse nennt er „ein Ausfuhr- beziehungsweise Überführungskennzeichen des Landes“, für die Niederlande das „export kenteken“. Ein deutsches Kennzeichen an einem Fahrzeug anzubringen, das im Ausland steht, nennt der ADAC „nicht zulässig“. Ein Transport auf dem Anhänger geht laut ADAC immer.
Wer nach einem „Kurzzeitkennzeichen Niederlande“ sucht, will meist ein in Holland gekauftes Auto selbst nach Hause fahren. Für genau diese Fahrt nennt der ADAC das niederländische Exportkennzeichen.
Kurzzeitkennzeichen Holland und Exportkennzeichen im Vergleich
| Deutsches Ausfuhrkennzeichen | Kurzzeitkennzeichen | Niederländisches Exportkennzeichen | |
|---|---|---|---|
| Grundlage | § 45 FZV | § 42 FZV | RDW, Niederlande |
| Wofür | Fahrzeug verlässt Deutschland dauerhaft | Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland | Fahrzeug verlässt die Niederlande nach der Abmeldung |
| Schild | deutsches Schild mit Ablaufdatum | deutsches Schild | bisheriges Kennzeichen auf weißen Schildern |
| Gültigkeit | wie die Versicherung, längstens ein Jahr | bis Ablauf des fünften Tages nach Zuteilung | 14 Tage in den Niederlanden, nie länger als die APK (niederländische HU) |
| Versicherung | Haftpflicht | Kfz-Haftpflicht | 14 Tage Haftpflicht mit Grüner Karte |
| Bei uns erhältlich | nein | nein | ja |
Die weißen Schilder und die anderen Farben niederländischer Schilder erklärt die Seite niederländische Kennzeichen.
Welches Kennzeichen in welchem Fall: vier Beispiele
- Sie kaufen ein Auto in den Niederlanden und fahren selbst nach Hause: niederländisches Exportkennzeichen mit Exportversicherung. Vorher wird das Auto in den Niederlanden für den Export abgemeldet.
- Sie bringen ein in Deutschland abgemeldetes Fahrzeug dauerhaft ins Ausland: Dafür ist das deutsche Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV gedacht, soweit der andere Staat es zulässt.
- Ein nicht zugelassenes Fahrzeug steht schon in Deutschland und soll kurz zur Prüfstelle oder zur Zulassungsstelle: Hier kann ein Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV in Frage kommen. Die Voraussetzungen klären Sie mit Ihrer Zulassungsstelle.
- Sie holen das Auto mit Anhänger oder Autotransporter: Das geht laut ADAC immer. Die niederländischen Exportpapiere brauchen Sie trotzdem, denn laut RDW gehören Exportnachweis und Kentekencard (die niederländische Zulassungskarte) zur Registrierung im Ausland.
In den ersten beiden Fällen kommen also zwei ganz verschiedene Kennzeichen zum Einsatz, obwohl beide oft „Ausfuhrkennzeichen“ genannt werden. Achten Sie bei Angeboten und Anleitungen im Internet darauf, ob vom deutschen oder vom niederländischen Kennzeichen die Rede ist.
Was Sie für das niederländische Exportkennzeichen mitbringen
Für die Abmeldung am Schalter in Hengelo brauchen wir die Kentekencard mit dem Tenaamstellingscode für den Halterwechsel, die gelben Kennzeichen, einen gültigen Ausweis der Person, auf die der Export läuft, den aktuellen Kilometerstand und Ihre vollständige Anschrift in Deutschland. Für die Versicherung kommen Startdatum, Ziel und Route sowie die Daten von Versicherungsnehmer und Fahrer hinzu. Mit vollständigen Unterlagen ist das in der Regel in etwa 15 Minuten erledigt, Montag bis Samstag von 10:00 bis 16:30 Uhr auch ohne Termin.
Unser Rat: Exportkennzeichen mit Exportversicherung
Haben Sie ein Auto in den Niederlanden gekauft und wollen selbst fahren, nehmen Sie das niederländische Exportkennzeichen mit Exportversicherung. Beides bekommen Sie am Schalter in Hengelo, zusammen mit Abmeldung und Exportnachweis, im Komplettpaket ab 150 €. Wie das geht, steht unter Ausfuhrkennzeichen in Holland beantragen; was die Versicherung abdeckt, unter Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen.
Denken Sie an die Grenzen: In den Niederlanden gelten 14 Tage, nie länger als die APK (die niederländische Hauptuntersuchung). In Deutschland gelten die deutschen Regeln; was nach den 14 Tagen erlaubt ist, fragen Sie vorher bei Ihrer Zulassungsstelle. Steht das Auto schon in Deutschland und soll dort kurz zur HU oder zur Zulassungsstelle, klären Sie mit der Zulassungsstelle, ob ein Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV dafür in Frage kommt.
| Leistung | Enthalten | Ab |
|---|---|---|
| Exportpapiere | Exportbescheinigung, Freistellungsnachweis und Bearbeitung bei der RDW | 50 € |
| Exportversicherung + weiße Kennzeichen | 14 Tage Haftpflicht, Grüne Karte und weiße Exportkennzeichen | 100 € |
| Komplettes Exportpaket | Exportpapiere, Freistellungsnachweis, 14 Tage Haftpflicht, Grüne Karte und Kennzeichen | 150 € |
| Verlängerung der Exportversicherung | 14 zusätzliche Tage Haftpflicht mit Grüner Karte, online beantragt (je 14 Tage) | 120 € |
Wann kann der Preis höher sein?
- Alle Beträge sind Ab-Preise, inklusive MwSt., soweit anwendbar.
- Außerhalb der Bürozeiten kann ein Zuschlag gelten. Bürozeiten: Montag bis Samstag 10:00 bis 16:30 Uhr. Sonntags sind Sie nach Vereinbarung willkommen, zu einem höheren Tarif; den endgültigen Preis erfahren Sie vorab telefonisch oder per WhatsApp.
- Bei Postversand ist der Preis höher; für die Niederlande und das Ausland gilt derselbe Posttarif.
- Je nach Fahrzeug kann der Preis abweichen, zum Beispiel bei schweren oder besonderen Fahrzeugen.
- Den Preis erfahren Sie immer vorab.
Alle Tarife, auch für Postversand, Wohnwagen, Anhänger und Sonderfälle, finden Sie auf der Seite Preise Ausfuhrkennzeichen Holland.
Heute noch ein Ausfuhrkennzeichen aus Holland?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns für eine kostenlose Beratung oder einen Termin, auch außerhalb der Bürozeiten. Sonntags gilt ein höherer Tarif; den Preis erfahren Sie immer vorab.
Fragen zu Kurzzeitkennzeichen und Exportkennzeichen
Kann ich ein in Holland gekauftes Auto mit Kurzzeitkennzeichen abholen?
Laut ADAC ist das deutsche Kurzzeitkennzeichen für die Überführung eines Fahrzeugs nach Deutschland nicht geeignet, und ein deutsches Kennzeichen an einem Fahrzeug mit Standort im Ausland anzubringen, nennt der ADAC nicht zulässig. Die Stadt München schreibt, dass Kurzzeitkennzeichen nur für Fahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind.
Wann brauche ich ein deutsches Ausfuhrkennzeichen?
Nach § 45 FZV ist es für Fahrzeuge gedacht, die dauerhaft aus Deutschland ins Ausland gebracht werden und in Deutschland nicht zugelassen oder abgemeldet sind. Es ist also ein deutsches Kennzeichen für die Ausreise aus Deutschland, nicht für ein Auto, das in Holland steht.
Wer teilt ein Kurzzeitkennzeichen zu?
In Deutschland teilt es die Zulassungsbehörde zu (§ 42 FZV). Ausfuhr Kennzeichen vergibt keine deutschen Kennzeichen, weder Kurzzeitkennzeichen noch Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV.
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen in Deutschland zur HU fahren?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist nach § 42 FZV für Probe- und Überführungsfahrten eines nicht zugelassenen Fahrzeugs gedacht, ohne gültige HU nur für Fahrten zu einer Prüfstelle im eigenen oder einem angrenzenden Bezirk und zurück. Ob das für Ihr Fahrzeug passt, das schon in Deutschland steht, klären Sie vorher mit Ihrer Zulassungsstelle.
Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen im Vergleich zum Exportkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt nach § 42 FZV bis zum Ablauf des fünften Tages nach der Zuteilung. Das niederländische Exportkennzeichen gilt 14 Tage auf niederländischen Straßen, nie länger als die APK; in Deutschland gelten die deutschen Regeln.
Was ist, wenn ich das Auto lieber auf dem Anhänger hole?
Das geht laut ADAC immer. Für das transportierte Fahrzeug ist dann in der Regel keine Fahrversicherung nötig. Die Exportpapiere brauchen Sie trotzdem, denn laut RDW gehören Exportnachweis und Kentekencard zur Registrierung im Ausland.
Gesetze und Quellen zu deutschen Kennzeichen
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 45 FZV: Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 42 FZV: Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
- Landeshauptstadt München: Kurzzeitkennzeichen
- ADAC: Gebrauchtes Auto im Ausland kaufen: Das sollten Sie beachten
- RDW: Bijzondere kentekenbewijzen
Geprüft am 6. November 2026